Die Liste 90+ – nur wer zahlt, ist drin

Was ist die Liste 90+?

Eine von der Initiative BIK veröffentlichte Liste barrierefreier Webangebote und Agenturen für barrierefreies Webdesign.

Was ist BIK?

Ich zitiere:

BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren – ist eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projektreihe, um Intranet- und Internetangebote besser zugänglich zu machen und damit die Arbeitsplatzchancen behinderter Menschen zu verbessern.

Mehr können sie hier nachlesen: Über BIK

Wie kommt man in die Liste 90+?

Das habe ich mich auch gefragt, und das BIK mal angeschrieben, wegen meines barrierefreien Online-Kochbuchs. Ich bekam die Auskunft, daß in die Liste nur Webseiten aufgenommen werden, die den vom BIK angebotenen kostenpflichtigen BITV-Test mit mehr als 90 Punkten bestanden haben. Ich zitiere über den BITV-Test:

Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten.

Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Der Test umfasst insgesamt 49 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die sagen, was genau geprüft wird, warum das wichtig ist und wie in der Prüfung vorzugehen ist. Das Prüfverfahren ist im Detail offengelegt.

Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Ab 90 Punkten wird ein Webauftritt als “gut zugänglich” bewertet, ab 95 Punkten als “sehr gut zugänglich”.

Das ist alles recht und schön, aber was kostet mich der Test?

Schlappe 1134 € mindestens, hier gehts zur Preisliste. Das ist ganz schön happig, und für mich als Einzelkämpferin und Privatperson völlig indiskutabel.

Es gibt zwar noch die kostenfreie Version, den BITV-Selbsttest, aber es ist explizit nicht gestattet, die Ergebnisse diese Tests zu veröffentlichen, damit ist das Ganze reine Makulatur.

Ich kann mir die Liste 90+ nicht leisten – und sie?

Kein Einzelunternehmer, keine kleinere Firma hat locker das Budget, mal kurz über 1000 € abzudrücken, um in die Liste 90 + aufgenommen zu werden. Das ist in meinen Augen Geldschneiderei, schließlich werden sowohl die Liste 90+ als auch der kostenpflichtige Test von der selben Institution BIK angeboten, die wirtschaften sich da sauber in die eigene Tasche.

Nicht nur Geldschneiderei, sondern kontraproduktiv

Wer als Privatanwender oder kleine Firma wie ich nicht geringe Zeit und Mühe aufgewendet hat um seine Webseiten barrierefrei zu gestalten, wird hier “abgewatscht”, wie wir in Bayern sagen. Die hohen Kosten verhindern effektiv eine Aufnahme privater und kleinerer Webseiten in die Liste 90+, und das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein. Was nützt die schönste barrierefreie Webseite, wenn sie bei der Zielgruppe, den Internetnutzern mit Handicap, nicht bekannt wird?

Ich würde es ja einsehen, wenn das BIK für Privatanwender und kleine Firmen eine preiswertere Version des Tests anbieten würde, oder alternativ die Veröffentlichung der Selbsttest-Ergebnisse gestatten würde. So wie es jetzt ist nutzt die Liste 90+ nur dem BIK und bringt Geld in die Kasse.

Auch kleinere Agenturen bleiben aussen vor

Wenn man wie ich als Kleinunternehmer oder Freelancer in die Liste der empfohlenen Web-Agenturen für barrierefreies Design aufgenommen werden möchte, gilt Ähnliches: man muß wenigstens 1 Projekt vorweisen, das den kostenpflichtigen Test bestanden hat. Die überwiegende Mehrzahl meiner Kunden kann und will die über 1000 € für den BITV-Test nicht aufbringen, damit bleibe ich als Einzelunternehmerin auch aus der Liste 90+ der empfohlenen Webagenturen draussen. Das ist Wettbewerbsverzerrung und schlicht unfair, wer nicht zahlen kann bleibt hier ebenfalls ausgeschlossen.

Wie könnte man es besser machen?

Ich würde dem BIK dringend raten, hier noch einmal neu zu Denken und Nachzubessern. Wie wäre es, wenn man eine Abnahme des Selbsttests gegen eine faire Gebühr einführen würde? Den Test würden ja dann die Webseitenbetreiber selbst durchführen, das BIK müßte nur nochmal drüberschauen und seinen Segen dazu geben. So wäre allen geholfen, und in die Liste 90+ kämen auch Webangebote mit kleinem Budget.

Damit wäre die dringend notwendige Chancengleichheit hergestellt, und das Angebot von barrierefreien Webseiten für Benutzer mit Handicap würde um ein Vielfaches reicher. Das nützte allen etwas, und wäre eine saubere Lösung.

Denn so wie es jetzt ist, ist die Liste 90+ nur etwas für zahlungskräftige Webseitenbetreiber und Agenturen, und das ist in meinen Augen ein kapitaler Mißstand, der im Interesse der Betroffenen behoben werden sollte. Das nützte sowohl den kleineren Anbietern als auch den Benutzern mit Handicap, und darum sollte es bei diesem Thema ja eigentlich gehen, oder nicht?

BIK: Überarbeiteter BITV-Test ist online, WCAG-Test im Herbst

Am 17. Juli 2017 hat das BIK (Barrierefrei informieren und kommunizieren für Alle) eine überarbeitete Version des bekannten BITV-Tests online gestellt. Der BITV-Test prüft die Barrierefreiheit von Internetseiten auf Basis der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.

Ergänzend zum BITV-Test wurde für den Herbst 2017 ein neuer Test zur Überprüfung der WCAG-Konformität in Aussicht gestellt, ich zitiere direkt von der BIK-Webseite:

BIK für Alle entwickelt – in Ergänzung zum etablierten BITV-Test – ein Verfahren zur Prüfung und Zertifizierung der WCAG-Konformität von Webangeboten. Der WCAG-Test befindet sich noch bis Herbst 2017 in der Evaluationsphase.

Da es ein gemeinsames Prüfverfahren gibt – das heißt, beide Tests werden dieselben Prüfschritte umfassen – hat die Entwicklung des WCAG-Tests auch Auswirkungen auf den BITV-Test: Das Prüfkonzept bleibt zwar im Wesentlichen unverändert, die Prüfschrittstruktur wurde aber stärker an die Struktur der WCAG-Erfolgskriterien angepasst.

Da die Anforderungen der BITV 2.0 inhaltlich denen der WCAG 2.0 entsprechen, werden beide Tests auch dieselben Prüfschritte enthalten und die Konformität auf Stufe AA der WCAG prüfen.

Beim BITV-Test bleiben im Zuge der Auswertung die abgestuften Bewertungen erhalten und es wird ein Punkte-Ergebnis berechnet. Anders im WCAG-Test: Hier gibt es in der Ergebnisdarstellung nur noch erfüllt oder nicht erfüllt.

BIK hat angekündigt, daß es auch für den neuen  WCAG-Test eine Konformitätserklärung und ein Prüfsiegel geben soll. Man darf gespannt sein, wann die neue Version des Tests Online geht.

WordPress: 28% Marktanteil, aber Barrierefreiheit muss man suchen

Nahezu jeder, der sich heutzutage mit Webdesign beschäftigt, kommt an der freien Blog-Software WordPress nicht vorbei – auch diese Seite läuft mit WordPress.

Die WordPress-Erfolgsstory

Hier ist ein interessanter Artikel über die aktuelle Popularität von WordPress mit ganz erstaunlichen Statistiken:

Writing About WordPress? Here’s Where to Get Your Statistics From

Ich zitiere und übersetze mal ein paar Zahlenbeispiele:

  • WordPress beherrscht ca. 50-60 % des globalen CMS-Marktes

  • ca. 15.886.000 Websites insgesamt laufen mit WordPress

  • In jeder Sekunde werden ca. 17 WordPress-Beiträge weltweit veröffentlicht

Das  sind ganz erstaunliche Zahlen für eine an sich “kleine” OpenSource-Lösung, die vor Jahren als Blogsoftware für Endanwender angefangen hat. Inzwischen wird WordPress weltweit als CMS (Content Management Software) gehandelt. Darüber kann man trefflich streiten, aber das gehört hier nicht zum Thema. Fakt ist, dass WordPress eine Riesen-Erfolgsstory hingelegt hat, und die Popularität noch weiter wächst.

Die Kehrseite der Medaille

Nur ein verschwindend geringer Anteil der erhältlichen Themes (Designvorlagen) ist allerdings für die Erstellung barrierefreier Webseiten geeignet.

Auf wordpress.org werden gerade einmal 129 der über 14800 (Stand: Juli 2017)  frei erhältlichen Themes als “Für Barrierefreiheit geeignet” oder “Accessibility ready” geführt. Das ist eine klägliche Bilanz.

Und das ist nur die Statistik für die kostenlosen Themes, die professionell gegen Bezahlung erhältlichen Themes lasse ich hier mal aussen vor, das sind noch einmal ein paar10.000. Meine Erfahrung in vielen Projekten hat aber gezeigt, dass hier auch nur ein verschwindend geringer Anteil die Anforderungen der Barrierefreiheit nach WCAG 2.0 berücksichtigt.

Licht am Horizont?

Es ist allerdings eine Trendwende spürbar, das Thema Accessibility/Barrierefreiheit findet auch in der weltweiten WordPress-Gemeinde immer mehr Beachtung.

Im neuesten Release von WordPress (4.8.1) ist auch tatsächlich etwas an der Logik für die Alt-Texte für Bilder neu programmiert worden, man erhält jetzt eine Fehlermeldung wenn man vergißt den Alt-Text einzugeben. Ich muss mir dieses Feature noch genauer anschauen, aber zumindest bewegt sich da mal etwas in die richtige Richtung.

Die Logik für die Alternativtexte war nämlich in allen vorhergehenden Releases “buggy,” also mit einem schweren Fehler behaftet, da stimmte der Datenbankeintrag nicht mit dem tatsächlich verwendeten Alt-Text im visuellen Editor überein. Ich werde das in einem anderen Artikel noch einmal genauer überprüfen, es ist zu wünschen dass dieser kapitale Bug endlich bereinigt wurde.

Barrierefreiheit zahlt sich aus: die 5 besten Argumente für ihre Kunden

Ich habe auf wpmudev.org einen sehr interessanten Artikel gefunden, der sich mit dem Thema befasst: wie verkaufe ich Barrierefreiheit an meine Kunden? Hier ist der Link:

How to Sell Accessibility to Your Clients

Der Artikel ist sehr Hands-On und einfach pragmatisch geschrieben. Ich finde ihn sehr erfrischend, weil er das Thema nicht von der ideologischen Seite her beleuchtet, sondern aus einem rein praktischen “Common Sense”-Blickwinkel.

Ich fasse hier mal kurz die fünf Argumente für Barrierefreiheit für ihre Kunden zusammen und übersetze:

  1. Es ist einfach das Richtige
  2. Es ist gute Werbung (PR)
  3.  Es eröffnet den Zugang zu einem weitaus grösseren Publikum
  4. Es ist essentiell für die Einhaltung der geltenden Web Standards (Was auch die Performance verbessert)
  5. Es ist gut für  SEO (Suchmaschinenoptimierung)

Das kann ich nur unterschreiben! Der Artikel untermauert alle fünf Argumente mit praktischen Beispielen, und ich finde die Autorin hat einen sehr geradlinigen und verständlichen Stil, der gleichzeitig informiert und die Sache nicht so verbissen angeht. Gut gemacht, unterhaltsam und trotzdem fachlich hochinteressant. Viel Spaß beim Nachlesen!

Bahnbrechendes Urteil in den USA: Recht auf barrierefreies Online-Shoppen

Am 13. Juni 2017 ist in Florida, USA ein spektakuläres Urteil in Sachen Barrierefreiheit gefällt worden, das sehr wahrscheinlich Konsequenzen für eine riesige Zahl von Online-Shops in Amerika haben wird.

Richter Robert Scola entschied für Mr. Gil im Fall Juan Carlos Gil gg. Winn-Dixie Stores, Inc. (case no. 16-23020). Er sah es als erwiesen an, dass die Winn-Dixie Lebensmittelkette gegen die ADA (Americans with Disabilities Act) verstieß.

Es ging dabei nicht um die Ladenkette, sondern um den Online-Shop von Winn-Dixie. Mr. Gil ist blind und auf einen Screenreader angewiesen. Allerdings war sein JAWS screen reader tool nicht in der Lage, bestimmte Features auf der Webseite von Winn-Dixie anzusteuern, er berichtete dass er 90% der Tabs auf der Seite noch nicht einmal öffnen konnte. Während des Gerichtsverfahrens wurde dies von Experten nachvollzogen, diese bestätigten die Nicht-Zugänglichkeit der Website.

Winn-Dixie wurde dazu verurteilt, innerhalb einer Frist von 3 Jahren ihre Webseite barrierefrei zu gestalten. Sie müssen keine Strafe an Mr. Gil zahlen, aber die Kosten für den Umbau werden auf über 250.000 $ geschätzt.

Mr. Gil hat in 70 Fällen Rechtsmittel wegen des Verstosses gegen die ADA eingelegt. Dies könnte der Beginn einer Welle von ADA-Klagen gegen Webseitenbetreiber sein, mit einer grossen Wahrscheinlichkeit für die Betroffenen, die Klagen auch zu gewinnen.

Quelle (Übersetzung und Zusammenfassung) des Artikels von wpmudev.org

Is Your Website Accessible? If Not, You Could Be Violating the ADA

 

Barrierefreiheit ist gleich Qualität

Einleitung

Beim Stichwort “Barrierefreiheit im Internet” denkt man zuallererst an die behindertengerechte Gestaltung von Webseiten für Benutzer, die auf einen Screenreader oder ähnliche Hilfsmittel angewiesen sind. Man denkt an staatliche und internationale Normen und Richtlinien, und an strenge Auflagen und hohe Aufwände bei der Umsetzung. Man denkt an hohe Kosten, bei denen zunächst keine finanziellen Vorteile zu erwarten sind. Man denkt, Barrierefreiheit von Webseiten ist nur etwas für die “Grossen”, für staatliche und kommunale Anbieter und für grössere Firmen. Aber das ist noch lange nicht alles.

Barrierefreiheit kann viel mehr

Die zielgerichtete Umsetzung der geltenden Normen für barrierefreies Webdesign ist viel mehr als nur die Erfüllung strenger Auflagen. Sie ist darüber hinaus ein wertvolles Werkzeug zur umfassenden Qualitätssicherung ihres Webauftritts und der damit zusammenhängenden betrieblichen Abläufe und Verfahren.

Verbesserung der Qualität ihrer Webseiten

Wenn sie sich für die Gestaltung ihrer Webseiten nach den Richtlinien von WCAG 2.0  orientieren, werden ihre Webseiten besser strukturiert, verständlicher zum Lesen und zum Navigieren auch für Besucher ohne Handicap, und besser organisiert für ihre interne Wartung, Weiterentwicklung und Pflege der Seiten.

Sie werden betriebliche Abläufe und Regelungen für den Kunden auf ihrer Internetseite transparent und verständlich abbilden und so für ein hohes Mass an Akzeptanz und Kundenzufriedenheit sorgen.

Verbesserung der Qualität ihrer Dokumente

Wenn sie ihre PDF-Dokumente nach PDF/UA erstellen, werden sie den Qualitätsnormen für die elektronische Archivierung nach Euro-Normen und ISO-Richtlinien weitgehend entsprechen.

Das bringt immense Vorteile für die elektronische Archivierung der Daten in ihrem Unternehmen und sichert ihren Bestand an wertvollen Schriftstücken, die doch meistens mit grossem Aufwand erstellt wurden. Ich nenne hier nur mal beispielhaft Verfahrens- und Betriebsanleitungen, Kundeninformationsschreiben, und das betriebliche Formularwesen.

Insgesamt wird  diese Qualitätsverbesserung für die Barrierefreiheit in PDF-Dokumenten in ihrem Unternehmen für formale Klarheit, Verbindlichkeit und Eindeutigkeit sorgen.

Webdesign als Helfer, nicht als Selbstzweck

Kein Unternehmen kann es sich heute mehr leisten, ohne eigene Internetseite dazustehen. Ihre Kunden erwarten zumindest eine “digitale Visitenkarte” im Web, auf der sie im einfachsten Fall die Basisdaten wie Adresse/Telefonnummern/ E-Mail, die Geschäftszeiten, eine Preisliste und die AGBs abrufen können. Und das ist nur das absolute Minimum.

In der Realität bilden ihre Webseiten ihre Unternehmensabläufe ab, sei es mit Hilfe eines Online-Shops oder eines elektronischen Beratungs- und Dienstleistungsangebots sowie der direkten Online-Buchung von z.B. Hotelzimmern, Leasingprodukten, individuellen Terminen und vielem mehr.

Qualitätssicherung bei Webseiten von externen Dienstleistern

In der Regel werden die Webseiten bei kleinen und mittleren Unternehmen von einem externen IT-Dienstleister erstellt und kosten richtig viel Geld, da die technische Umsetzung ihrer betrieblichen Anforderungen viel Fachwissen und technisches Know-how erfordert.

Das Hauptkriterium für die Qualität der im Auftrag programmierten Webseiten ist allerdings meistens: “dass es funktioniert und gut aussieht”. Das heisst, wenn z.B. ein Onlineshop oder ein Buchungskalender technisch korrekt realisiert ist und das optische Design modern und werbewirksam umgesetzt ist, ist der Kunde mit der Webseite zufrieden.

Dabei geraten allerdings zu oft die Bedienbarkeit und klare Strukturierung der Seiten in den Hintergrund, vor lauter technischen Gimmicks und schicken Designelementen wird oft vergessen, z.B. eine durchgängige Benutzerführung oder auch die Bedienbarkeit über die Tastatur einzubauen. Solche Seiten sehen oft genug sagenhaft gut aus, genügen aber bei genauerer Begutachtung keinerlei Qualitätsnormen.

Barrierefreiheit als Qualitätskriterium

Hier greifen die Richtlinien des WCAG und der diversen damit zusammenhängenden EU- und ISO-Normen. Die Regelungen zur Sicherung der Barrierefreiheit entwickeln sich rasant zu international anerkannten Qualitätskriterien für professionelles Webdesign und setzen de facto einen hohen Standard für die Benutzerfreundlichkeit, klare Strukturierung und Bedienbarkeit ihrer Webseiten.

Ein wohlstrukturierter und gut zugänglicher Webauftritt ist eine moderne und zukunftsweisende Repräsentation im Internet für ihr Unternehmen, nicht nur für die Zielgruppe der Benutzer mit Handicap. Auch “normale” Besucher werden die Klarheit, Verständlichkeit  und gute Bedienbarkeit ihrer Webseiten zu schätzen wissen. Das werden sie ganz unmittelbar an ihren Besucherzahlen merken, und letztendlich auch an den steigenden Umsätzen über ihre Webpräsenz. Qualität spricht sich herum, auch im Internet. Und Barrierefreiheit ist gleich Qualität, für ihr Unternehmen und für ihre Kunden.

 

 

 

 

Accessibility Day bei der Stiftung Pfennigparade am 28.9.2017

Workshop Digitale Barrierefreiheit verstehen und umsetzen

Was sind die Merkmale eines barrierefreien Webauftritts? Warum lohnt sich Barrierefreiheit für alle? Wie fühlt man sich als behinderter Mensch, wenn man im Internet surft?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderung das Web wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihm interagieren können.

Auf dem renommierten Accessibility Day der Stiftung Pfennigparade erhalten sie umfassende Informationen zur Barrierefreiheit im Internet aus erster Hand.

Die Teilnahme lohnt sich sowohl für interessierte Endanwender, die einen umfassenden Eindruck von den Zielen der Barrierefreiheit direkt von Betroffenen erhalten möchten, als auch für IT-Experten und Unternehmensbeauftragte, die wertvolle Informationen und konkrete Umsetzungshinweise zur Gestaltung barrierefreier Webseiten erhalten wollen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Um rechtzeitige Anmeldung per E-Mail an event@pfennigparade.de wird gebeten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Link zum Veranstaltungskalender der Stiftung Pfennigparade