WCAG 2.1 in Sicht

Die “Final Draft”, also der endgültige Entwurf der Web Content Accessibility Guidelines in der neuen Version 2.1 soll heute veröffentlicht werden. Die Version 2.1 ergänzt die seit 2008 gültige WCAG 2.0 besonders in drei Bereichen:

  • Nutzung mobiler Endgeräte, wie Smartphones, Tablets, Smartwatches etc. sowie mobile Endgeräte in KFZ.
  • Berücksichtigung von Benutzern mit eingeschränkter Sehfähigkeit. Es werden Sehbehinderungen einer anderen Art als Blindheit berücksichtigt, wie z.B. erhöhte Lichtempfindlichkeit, Farbenblindheit, eingeschränktes Sichtfeld oder Verzerrungen in der Sichtwahrnehmung.
  • Berücksichtigung von Benutzern mit kognitiven Behinderungen wie z.B. Lernstörungen, ADHS, Autismus und altersbedingte kognitive Einschränkungen.

Die WCAG 2.1 ersetzen nicht die Version 2.0, sondern ergänzen sie in wichtigen Bereichen.  Als vorab-Information sicher interessant ist das Dokument “Understanding WCAG 2.1” auf den Seiten des W3C.

BIK: BITV-Tests und WCAG 2.0 unter einem Dach

Quelle: http://www.bitvtest.de

Seit Ende letzten Jahres ist der überarbeitete BITV-Test verfügbar. Laut BIK wird jetzt auch die Konformität der Stufe AA nach den Richtlinien des WCAG 2.0 geprüft. Der Unterschied besteht lediglich in der Auswertung. Das BITV-Prüfverfahren vegibt nach wie vor eine graduelle Bewertung der Konformität in Prozent. Der Test nach WCAG wird nur nach “ist konform” oder “ist nicht konform” ausgewertet.

Besonders interessant für kleine und mittlere Unternehmen dürfte immer noch der kostenlos angebotene Selbstbewertungstest sein, der nach wie vor ein wertvolles Hilfsmittel zur Beurteilung des erreichten Grades der Barrierefreiheit der eigenen Webseite darstellt. Hier gehts zur Demoversion

Leider gilt aber nach wie vor: das Ergebnis des kostenlosen Selbsttests darf nicht veröffentlicht werden, es ist nur für den internen Gebrauch. Der abschließende kostenpflichtige BITV-Endtest kostet nach wie vor ab 1260 €, das wird für die meisten kleineren Betriebe dann doch nicht in Frage kommen. Hier wäre eine preiswertere Version nach wie vor sehr wünschenswert!

Barrierefreier Videoplayer der Aktion Mensch

Quelle: https://www.heise.de/ix/meldung/Aktion-Mensch-praesentiert-barrierefreien-Videoplayer-fuer-alles-und-alle-3921978.html

Die Aktion Mensch hat einen barrierefreien Videoplayer entwickelt, mit dem es möglich ist, auf der eigenen Internetseite unkompliziert barrierefreie Videos für alle einzustellen. Der Player ist auf dieser Seite der Aktion Mensch zum Download verfügbar.

Der Player ermöglicht es, zusätzlich zum eigentlichen Video eine Audiodeskription, Untertitel und Gebärdensprache anzubieten. Sehr interessant zu diesem Thema ist auch der hier verlinkte Artikel mit Tipps zur Erstellung barrierefreier Videos.

Inklusion am Arbeitsplatz: 100.000 zahlen lieber

Quelle: VDK-Zeitung Dezember 2017/Januar 2018

In Deutschland ist nach dem geltenden Arbeitsrecht eine 5%-Quote für die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer in Kraft, diese gilt für Unternehmen ab 20 Beschäftigten. Das heißt im Klartext: Betriebe mit 20- 39 Mitarbeitern müssen mindestens einen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen, bis 59 Mitarbeiter zwei. Näheres hierzu in diesem sehr informativen Artikel bei internetratgeber-recht.de

Aber viele Arbeitgeber erfüllen diese Beschäftigungsquote nicht, sie zahlen stattdessen die Ausgleichsabgabe. Laut VDK-Zeitung sind dies immerhin fast 100.000 von den insgesamt ca. 156.000 deutschen Arbeitgebern, die zur Beschäftigung Behinderter verpflichtet wären. Das sind fast zwei Drittel! Eine traurige Mehrheit.  Es gibt noch viel zu tun in Deutschland, wenn es um die Inklusion am Arbeitsplatz geht!