Inklusion am Arbeitsplatz: 100.000 zahlen lieber

Quelle: VDK-Zeitung Dezember 2017/Januar 2018

In Deutschland ist nach dem geltenden Arbeitsrecht eine 5%-Quote für die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer in Kraft, diese gilt für Unternehmen ab 20 Beschäftigten. Das heißt im Klartext: Betriebe mit 20- 39 Mitarbeitern müssen mindestens einen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen, bis 59 Mitarbeiter zwei. Näheres hierzu in diesem sehr informativen Artikel bei internetratgeber-recht.de

Aber viele Arbeitgeber erfüllen diese Beschäftigungsquote nicht, sie zahlen stattdessen die Ausgleichsabgabe. Laut VDK-Zeitung sind dies immerhin fast 100.000 von den insgesamt ca. 156.000 deutschen Arbeitgebern, die zur Beschäftigung Behinderter verpflichtet wären. Das sind fast zwei Drittel! Eine traurige Mehrheit.  Es gibt noch viel zu tun in Deutschland, wenn es um die Inklusion am Arbeitsplatz geht!

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